(Kühbacher, SWI 9/2012, S. 411)
In den letzten Jahren habe der BFH deutlich strengere Maßstäbe an die Anforderungen der ust Organschaft gestellt. Da die Rechtsfolgen einer Organschaft kraft Gesetzes eintreten, komme es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Kühbacher zeigt, dass sich auch aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts ein eher restriktiver Ansatz zur ust Organschaft ergebe.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.