In der EU bzw im EWR sei es 2024 aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu einer wesentlichen Verschärfung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gekommen. Die Analyse des Status quo zur Implementierung der CSRD in den einzelnen Mitgliedstaaten zeige, dass die RL noch nicht im gesamten EWR umgesetzt worden sei. Dies sei insb vor dem Hintergrund relevant, dass die RL für bestimmte Unternehmen bereits für Geschäftsjahre beginnend im Jahr 2024 anzuwenden wäre. Zudem würden die nationalen Übernahmegesetze in bestimmten Bereichen Unterschiede aufweisen.
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