Das DPMG ergeht in Umsetzung der sechsten Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 7) und soll mit 1. 1. 2023 in Kraft treten. Der folgende Beitrag gibt Einblicke in die nationale Umsetzung der DAC 7.
Die Richtlinie 2021/514/EU (DAC 7)1 zur Änderung der Richtlinie 2011/16 (Amtshilferichtlinie)2 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur rechtswirksamen Umsetzung von Regelungen zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch der von Plattformbetreibern gemeldeten plattform(betreiber)- und anbieterbezogenen Informationen. Die DAC 7 ist eine Richtlinie iSd Art 288 AEUV, als solche an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet und hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die EU-Mitgliedstaaten sind zur rechtswirksamen innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Die Wahl und die Form der innerstaatlichen Umsetzung bleibt jedoch gem Art 288 AEUV den EU-Mitgliedstaaten überlassen.3
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