Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)

Die Umsetzung der DAC 7 in nationales Recht

David Orzechowski, BSc. (WU), LL.B. (WU), LL.M. (WU) / Martin Reiter, BA, MA

Das DPMG ergeht in Umsetzung der sechsten Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 7) und soll mit 1. 1. 2023 in Kraft treten. Der folgende Beitrag gibt Einblicke in die nationale Umsetzung der DAC 7.

Die Richtlinie 2021/514/EU (DAC 7)1 zur Änderung der Richtlinie 2011/16 (Amtshilferichtlinie)2 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur rechtswirksamen Umsetzung von Regelungen zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch der von Plattformbetreibern gemeldeten plattform(betreiber)- und anbieterbezogenen Informationen. Die DAC 7 ist eine Richtlinie iSd Art 288 AEUV, als solche an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet und hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die EU-Mitgliedstaaten sind zur rechtswirksamen innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Die Wahl und die Form der innerstaatlichen Umsetzung bleibt jedoch gem Art 288 AEUV den EU-Mitgliedstaaten überlassen.3

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/423

05.08.2022
Heft 15-16/2022
Autor/in
David Orzechowski

Dr. David Orzechowski-Zölzer, BSc. (WU), LL.B. (WU), LL.M. (WU) ist Mitarbeiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und ein ehemaliger Forschungsassistent am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.

Martin Reiter

Martin Reiter, BA, MA ist juristischer Referent in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und nimmt als österreichischer Delegierter in diversen Arbeitsgruppen der OECD und des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch teil. Zuvor war er mehrere Jahre in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung tätig.