Die EU-Mobilitätsrichtlinie soll in Österreich durch ein neues EU-Umgründungsgesetz umgesetzt werden, das die grenzüberschreitende Umwandlung (Sitzverlegung), Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften regelt. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Die Richtlinie (EU) 2019/2121 über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ("Mobilitäts-RL") ist bis 31. Jänner 2023 im nationalen Recht umzusetzen.1 Bei dieser Richtlinie handelt es sich eigentlich um eine Änderungsrichtlinie zur kodifizierten Gesellschaftsrechts-RL 2017/1132, in der vor einigen Jahren ua die vormalige Verschmelzungs-RL 78/855/EWG, die Spaltungs-RL 82/891/EWG und die Grenzüberschreitende Verschmelzungs-RL 2005/56/EG zusammengefasst wurden.
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