In ihrem Beitrag "Die Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG auf dem Prüfstand des VfGH" (ZWF 2019, 23) haben sich Prillinger/Starl kritisch mit dem Erk des VfGH vom 10. 10. 2018, E 2751/2018, auseinandergesetzt und einen Verstoß gegen Art 6 und 7 EMRK geortet. Daran anknüpfend greift dieser Beitrag die Frage auf, wie im österr Abgabenverfahren mit einem allfälligen Urteil des EGMR umzugehen wäre, sollte dieser tatsächlich eine Verletzung der EMRK feststellen.
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