Am 22. 7. 2024 sei das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) in BGBl I 2024/133 veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz werde ua dem Genossenschaftsgesetz (GenG) ein neuer § 91a angefügt. Dieser neue Paragraf ermögliche ab 1. 1. 2025 die Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft. Im Beitrag werden die steuerlichen Folgen einer solchen Umwandlung behandelt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.