Steuerrecht Aktuell

Die unentgeltliche Bereitstellung von Abwärme - ein umsatzsteuerliches Problem?

Benjamin Beer, LL.M. (WU) / Thomas Frenkenberger, LL.M. (WU)

Der EuGH hat in einem Urteil im Jahr 2024 ausgesprochen, dass die unentgeltliche Abgabe von Abwärme einer Biogasanlage mehrwertsteuerpflichtig ist (EuGH 25. 4. 2024, C-207/23, Finanzamt X). Der BFH hat die Vorgaben des EuGH nun in seiner Folgeentscheidung umgesetzt (BFH 4. 9. 2024, XI R 15/24) und der Biogasanlagen-Saga ein vorläufiges Ende bereitet. Der folgende Beitrag setzt sich anlässlich dieser Rechtsprechung kritisch mit der Reichweite der Entnahmebesteuerung bei der unentgeltlichen Abgabe von Nebenprodukten auseinander.*

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/179

30.04.2025
Heft 8/2025
Autor/in
Benjamin Beer

Benjamin Beer, LL.M. (WU) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.

Thomas Frenkenberger

Thomas Frenkenberger, LL.M. (WU) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.