Steuerrecht

Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen (§ 3 Abs 1 Z 21 EStG und § 49 Abs 3 Z 20 ASVG)

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Vollziehungsspielräume de lege lata und ein Vorschlag de lege ferenda

Beförderungsunternehmen können ihre Arbeitnehmer (und deren Angehörige) unentgeltlich oder verbilligt einkommensteuerfrei und sozialversicherungsfrei befördern oder befördern lassen. Die Auslegungsspielräume de lege lata werden ausgelotet. Eine einheitliche Vollziehung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist sachlich geboten. De lege ferenda wird eine Ausweitung der Befreiungen auf eine unentgeltliche oder verbilligte Beförderung aller Arbeitnehmer (und deren Angehöriger) im öffentlichen Verkehr gefordert.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/243

15.04.2011
Heft 4/2011
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.