Vollziehungsspielräume de lege lata und ein Vorschlag de lege ferenda
Beförderungsunternehmen können ihre Arbeitnehmer (und deren Angehörige) unentgeltlich oder verbilligt einkommensteuerfrei und sozialversicherungsfrei befördern oder befördern lassen. Die Auslegungsspielräume de lege lata werden ausgelotet. Eine einheitliche Vollziehung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist sachlich geboten. De lege ferenda wird eine Ausweitung der Befreiungen auf eine unentgeltliche oder verbilligte Beförderung aller Arbeitnehmer (und deren Angehöriger) im öffentlichen Verkehr gefordert.
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