Arbeitsrecht

Die unfallversicherungs- und haftungsrechtliche Stellung von Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen

Wolfgang Holzer

Gem § 8 der VO des BM für Unterricht und Kunst, BGBl 1974/369, über die Art, die Zahl und die Durchführung von Schulveranstaltungen erfolgt die Durchführung von Lehrausgängen, Wandertagen, Schulskikursen, Schullandwochen etc nach Maßgabe der Bestimmungen in den Anlagen A - F, die einen integrierenden Bestandteil der Verordnung bilden. In diesen Anlagen ist nun vorgesehen, daß der Anstaltsleiter zur Sicherheit der Schüler neben dem Leiter der jeweiligen Schulveranstaltung ua auch eine geeignete Begleitperson einsetzen kann. Es stellt sich nun die Frage, welche haftungsrechtliche Stellung eine solche Begleitperson gegenüber Schülern, Lehrern und allenfalls geschädigten Dritten einnimmt, wenn sie im Zuge der Schulveranstaltung ein schädigendes Ereignis verschuldet, und inwieweit diese Begleitperson in Ausübung ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1989, 307

01.09.1989
Heft 9/1989
Autor/in
Wolfgang Holzer

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer ist nach seiner Pensionierung weiterhin lehrend und forschend am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz tätig. Er ist außerdem Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Sozialforschung und Sozialplanung Steiermark.

Publikationen:

Die Rechte des Arbeitnehmers bei Insolvenz (1999) (gemeinsam mit Ass.-Prof. Reissner und Prof. Schwarz); Der Lohnfortzahlungsschaden, ASoK 2000, 63; The Impact of Social Security Law on Tort Law in Austria, in Magnus (ed) The Impact of Social Security Law on Tort Law (2003) 7; Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 2006 (gemeinsam mit Reissner); §§ 8, 9, 23 und 23a Angestelltengesetz in Marhold/Purgstaller/Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz 2005; §§ 39, 40 und 42 Angestelltengesetz in Marhold/Purgstaller/Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz 2007.