In der österr Rechtspraxis würden zahlreiche Formen der Beteiligung existieren, die individuell gestaltet werden könnten und unterschiedliche Implikationen im Bereich des Gesellschafts- und Steuerrechts mit sich brächten. Eine dieser speziellen Beteiligungsformen stelle die Unterbeteiligung dar. Besonders im Hinblick auf die Unterbeteiligung als Teilhabe an einem Mitunternehmeranteil würden sich wesentliche Fragen eröffnen, die ua neben der rechtlichen Struktur der Gesellschaftsform auch die Modalitäten der Gewinnbeteiligung und damit die steuerliche Einordnung beträfen. Auf diese Thematik wird im vorliegenden Beitrag näher eigegangen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Unterbeteiligung in Form einer stillen Gesellschaft gelegt wird.
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