Das Stabilitätsgesetz 20121 hat umfassende Änderungen in Bezug auf die USt-Option bei Geschäftsraummieten gebracht. Der Artikel geht der Frage nach, wie sich Mieterwechsel ohne Willenseinigung der Parteien auf die USt-Option des Vermieters auswirken.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG ist unter anderem die Vermietung von Geschäftsräumen grundsätzlich steuerfrei. Nach § 6 Abs 2 UStG idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 konnte ein Unternehmer einen Umsatz, der nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a oder Z 16 UStG steuerfrei war, als steuerpflichtig behandeln (Option zur Regelbesteuerung). In der aktuellen Fassung des Abs 2 ist die Option zur Regelbesteuerung nur möglich, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.2
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