(Teil I erschienen in ÖStZ 2007/15, 21)
Die Übertragung von Mitwirkungspflichten und korrespondierenden Haftungen, insb an am Steuerschuldverhältnis formal nicht beteiligte Dritte, erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit beim Gesetzgeber. Regelmäßig waren solche Regelungen Gegenstand höchstgerichtlicher Rsp. In Teil I dieses Beitrages wurde festgestellt, dass der VfGH die sachliche Rechtfertigung von Haftungs- und Mitwirkungsregelungen dann bejaht, wenn eine qualifizierte Beziehung rechtlicher oder wirtschaftlicher Art zwischen dem Inpflichtgenommenen und dem Steuerpflichtigen vorliegt, die es ihrem Inhalt nach rechtfertigt, gerade diesem Entrichtungspflichtigen Pflichten aufzuerlegen (wenn zB sein Verhältnis zum Steuerpflichtigen das steuerbegründende Ereignis darstellt oder die Bemessungsgrundlagen über ihn laufen). Im Falle der KESt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist diese Voraussetzung erfüllt. In Teil II soll nun die Rsp zur Verhältnismäßigkeit von Haftungs- und Mitwirkungsregelungen untersucht und auf die KESt angewandt werden.
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