Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht eine "Reform" samt "Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung" vor. Den Startschuss hat schon Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter anhand konkreter, vom Verband der österreichischen Privatstiftungen (VÖP) überreichter Formulierungsvorschläge am 14. März 2014 auf Basis des damaligen Regierungsübereinkommens, in dem die "Verwirklichung der Transparenz ..." sowie "die Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist", angestrebt wurde, gegeben. Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr 1 richtete eine ministerielle Arbeitsgruppe ein.2 Sitzungen fanden mit großzügigen Intervallen statt.
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