Der Beitrag befasst sich mit verfahrensrechtlichen Fragen rund um die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Die Erhebung der NoVA und deren Vergütung seien vom Gesetzgeber als eigenständige und grundlegend unterschiedliche Verfahren ausgestaltet worden. Die NoVA sei hinsichtlich der Erhebung als Selbstbemessungsabgabe konzipiert, während die Vergütung der NoVA in einem Antragsverfahren zu erfolgen habe. Würden die jeweiligen Bestimmungen der BAO eingehalten, so bestünden grundsätzlich keine verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Fragen des Verfahrensrechts würden sich jedoch dann stellen, wenn hiervon abgewichen werde. Im Beitrag wird diskutiert, wie sich dies auf die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Vergütung von NoVA auswirken könne.
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