Steuerrecht Aktuell

Die Verjährung in zehn Jahren im Fall einer Abgabenhinterziehung im Licht der Unschuldsvermutung - eine verfassungskonforme Auslegung nach Art 6 EMRK

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Art 6 EMRK garantiert ein "Recht auf ein faires Verfahren". Die Unschuldsvermutung ist ein Wesensmerkmal eines fairen Strafverfahrens. Die Verjährung von Abgaben verlängert sich im Fall einer Abgabenhinterziehung nach § 207 BAO von in der Regel fünf Jahren auf zehn Jahre. Welche Rolle spielt die Unschuldsvermutung für eine Verlängerung der Verjährung auf zehn Jahre aufgrund der Annahme einer Abgabenhinterziehung im Rahmen einer freien Beweiswürdigung nach § 167 BAO?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/521

20.10.2023
Heft 19/2023
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.