Verjährungsaspekte spielten in der Beratungspraxis eine wesentliche Rolle, wobei der Frage, ob hinterzogene Abgaben vorliegen und die lange Verjährungsfrist zur Anwendung gelangt, oftmals entscheidende Bedeutung zukomme. Während das BFG im Jahr 2018 bei Nichterfassung von ausl Einkünften im Wege des Progressionsvorbehalts durch einen steuerlich vertretenen Abgabepflichtigen einen Hinterziehungsvorsatz verneint hat, liege nunmehr für einen vergleichbaren Sachverhalt eine gegenteilige Entscheidung des BFG vor.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.