(Huber, ÖStZ 2008/978, S. 503)
§ 5 Abs 1 Z 4 und 5 sowie § 36 Abs 3 UmgrStG benachteiligen innerstaatliche Umgründungen, wenn ausländische Anteilsinhaber beteiligt sind. Auf den ersten Blick scheine eine Rechtfertigung durch den Export stiller Reserven gegeben. Bei genauerem Hinsehen liege steuerlich jedoch ein innerstaatlicher, systematisch begründeter Steuerverzicht vor. Ein solcher darf nach dem EuGH nicht deshalb versagt werden, weil nicht alle Besteuerungsebenen in Österreich steuerhängig sind.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.