Analyse der zu unterscheidenden Formen der Nutzungsüberlassung im Lichte des EU-Mehrwertsteuerrechts
In Teil 1 des Beitrags, ÖStZ 2010/861,* wurde die Abgrenzung des fiktiven Vermietungs-BgA gemäß § 2 Abs 3 vierter Teilstrich UStG zur gewerblichen Vermietung im Rahmen eines Regel-BgA gemäß § 2 Abs 3 Satz 1 UStG iVm § 2 Abs 1 KStG bzw zur entgeltlichen Betriebsüberlassung (Betriebsverpachtung) im Rahmen eines fiktiven Überlassungs-BgA gemäß § 2 Abs 2 Z 2 KStG unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des EU-Mehrwertsteuerrechts behandelt. In Teil 2 sollen nun die in Rz 265 UStR niedergelegte Praxis der Finanzverwaltung zum fiktiven Vermietungs-BgA gemäß § 2 Abs 3 vierter Teilstrich UStG im Lichte der jüngeren Rechtsprechungsentwicklung analysiert, sowie die Änderungen bzw Konkretisierungen durch den UStR-Wartungserlass 2009 und eine am 1. Juli 2010 ergangene BMF-Information erläutert werden.
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