Mit dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108) seien wesentliche Änderungen iZm der Ausstellung von Bescheinigungen für KESt-Zwecke vorgenommen worden, welche mit 1. 1. 2025 in Kraft treten würden. Die Neuregelungen würden insb die Einführung eines detaillierten Steuerreportings umfassen. Zur konkreten Ausgestaltung des Steuerreportings sei der BM für Finanzen ermächtigt worden. Der Beitrag befasst sich mit der nunmehrig veröffentlichten SteuerreportingVO und bietet einen umfassenden Überblick aus Praxissicht.
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