Wirtschaftsrecht

Die Verpfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an Personengesellschaften

Dr. Michael Fischer / Dr. Günther Gast

Das österreichische Rechtssystem bietet Gläubigern verschiedene Sicherungsrechte, um nicht auf die persönliche Haftung des Schuldners alleine angewiesen zu sein. So ist das Pfandrecht das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt wird, aus einer Sache, wenn die Verbindlichkeit zur bestimmten Zeit nicht erfüllt wird, Befriedigung zu erlangen (§ 447 ABGB). Die praktische Bedeutung und Anwendung des Pfandrechtes ist dem Wandel der Zeit unterworfen. Hier soll ein aktueller Überblick über die Verpfändung von Geschäftsanteilen insb an Personengesellschaften gegeben werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/163

15.04.2004
Heft 4/2004
Autor/in
Michael Fischer
MMag. Michael Fischer ist Rechtsanwalt und Partner bei pgf Rechtsanwälten und auf Gesellschaftsrecht sowie Liegenschaftsrecht spezialisert. Er berät Unternehmen bei Umstrukturierungen und ist daher regelmäßig mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr befasst. MMag. Fischer ist durch regelmäßige Publikationen und Vorträge in seinen Fachgebieten wissenschaftlich und praxisnah tätig.