(Schuster, ASoK 12/2009, S. 461)
Eine freiwillige Abfertigung ist für Dienstnehmer und Dienstgeber eine abgabenschonende Möglichkeit, eine dienstliche Trennung attraktiver zu gestalten. Sofern eine solche Abfertigung einem laufenden Dienstverhältnis entspringt und die Parteien sich ohne Streit trennen, sind diese in ihren Gestaltungsmöglichkeiten frei. Diese Dispositionsfreiheit wird jedoch im Streitfall drastisch eingeschränkt.
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