Steuerrecht

Die Verwaltung von Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs 2 EStGZur Abgrenzung von (Gewerbe)Betrieb und Vermögensverwaltung

Reinhold Beiser / Peter Farmer

Der Gesetzgeber bekämpft Verluste aus einem gewerblichen Wertpapierhandel durch die Erweiterung der Buchführungspflicht in § 125 BAO (AbgÄG 1996, BGBl 1996/797). Das Bundesministerium für Finanzen subsumiert den Wertpapierhandel unter ein „Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 2 Abs 2 EStG (Verordnung des BMF vom 19. 12. 1996, BGBl 1996/734) und verweigert so Verluste aus einem gewerblichen Wertpapierhandel die Ausgleichsfähigkeit mit anderen Einkünften noch vor dem Greifen der neu eingeführten Buchführungspflicht. Beiser/Farmer gehen den dadurch aufgeworfenen Fragen der Abgrenzung zwischen einer bloßen Vermögensverwaltung und einem gewerblichen Wertpapierhandel nach. Die Verordnung des BMF ist gesetzlich nicht gedeckt und somit verfassungswidrig (Art 18 B-VG).

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 100

15.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Peter Farmer

Dr. Peter Farmer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei Treuhand Partner Hillebrand und Farmer Steuerberatung GmbH in Innsbruck als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig.

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.