Wirtschaftsrecht

Die Voraussetzung der Parteistellung bei gemeinwichtigen Anlagen

Johannes Angyan, LL.M. BSc LL.B.

Ein Beitrag anlässlich OGH 1 Ob 47/15s

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung nahm der OGH erstmals zur Frage Stellung, ob und inwieweit eine als "gemeinwichtig" zu qualifizierende Straßenbahnanlage die Rechtsfolgen des § 364a ABGB auszulösen vermag, wenn sie in einem Verfahren unter Ausschluss der immissionsbelasteten Nachbarn genehmigt wurde. Diese Entscheidung soll im vorliegenden Beitrag kritisch beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/542

17.11.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Johannes Angyan

Dr. Johannes Angyan ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und war zuvor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Karl-Franzens-Universität Graz tätig.