(Klinglmair, taxlex 2/2010, S. 53)
Seit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 besteht für Veranlagungszeiträume ab 2004 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Vortrags und der Kumulierung des Freibetrags für begünstigte Zwecke. Damit soll die Benachteiligung jener Körperschaften, die über einen längeren Zeitraum kein Einkommen erzielen, gegenüber jenen, die regelmäßig jährlich ein Einkommen erzielen, ausgeglichen werden. Der Autor untersucht Zweifelsfra-
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