(Pampel, RdW 2009/469, S. 497)
Nach dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 können Unternehmen für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung (vAfA) iHv 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Steuerliche Sonderabschreibungen von Anlagevermögen sind § 205 UGB entsprechend in der Unternehmensbilanz auszuweisen. Im Artikel wird die Behandlung der vAfA nach § 7a EStG in der Unternehmensbilanz dargestellt.
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