Steuerrecht

Die vorzeitige AfA gem § 7a EStG in der Unternehmensbilanz

Mag. Franz-Robert Pampel

Nach dem Konjunkturbelebungsgesetz 20091 können Unternehmen für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung (vAfA) iHv 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Steuerliche Sonderabschreibungen von Anlagevermögen sind § 205 UGB entsprechend in der Unternehmensbilanz auszuweisen. Im Folgenden soll die Behandlung der vAfA nach § 7a EStG in der Unternehmensbilanz dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/469

16.07.2009
Heft 7/2009
Autor/in
Franz-Robert Pampel

Der Autor:

Dr. Franz Robert Pampel ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht im Bereich Integrierte Aufsicht (Wohlverhaltensregeln und Compliance). Davor Gerichtsjahr in Wien, Berufsanwärter in einer internationalen Wirtschaftstreuhandkanzlei, Assistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien und Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Wirtschaftskanzlei.