Ist der Steuerpflichtige nicht zur Buchführung verpflichtet, kann er zwischen einer Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich und einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wählen. In vielen Fällen stehen auch Pauschalierungen zur Wahl. Wie lange kann der Steuerpflichtige wählen? Wann liegt eine freiwillige Buchführung vor, die zum Vermögensvergleich zwingt? - Der Beitrag sucht systemkonsistente Antworten.
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