Im folgenden Beitrag werden einige Aspekte bzw Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem DPMG beleuchtet.1
Spätestens seit dem 25. 5. 2018, dem Tag an dem die Verordnung (EU) 2016/679, besser bekannt als EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)2 in Geltung trat, ist der Begriff Datenschutz in aller Munde. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist das Leben ohne umfassende Datenverarbeitungen in nahezu allen Bereichen fast nicht mehr vorstellbar. Dies betrifft selbstverständlich auch den Bereich Abgabenwesen und die dafür notwendige Legistik, an welche hohe Anforderungen gestellt werden, um sämtliche Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Normen zu erfüllen.
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