Das Ziel, Steuerpraktiken zur Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu unterbinden, bilde eine der eher wenigen Gemeinsamkeiten der Hinzurechnungsbesteuerung und der Zinsschranke. Dennoch bestünden einige Wechselwirkungen zwischen der geplanten Zinsschranke und der Hinzurechnungsbesteuerung. Gruber zeigt das Ineinanderwirken der beiden Regelungen anhand eines Beispiels auf.
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