Verliert Österreich die Besteuerungshoheit über einen Gegenstand, so löst dies im Regelfall eine Aufdeckung stiller Reserven aus. Die Tatbestände dieser sogenannten "Wegzugsbesteuerung" finden sich für den betrieblichen Bereich in § 6 Z 6 lit a EStG und für den außerbetrieblichen Bereich in § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG. Der vorliegende Beitrag vergleicht die beiden Bestimmungen und zeigt - auch vor dem Hintergrund des Unionsrechts - allfällige systematische Schwächen auf. Teil 1 (ÖStZ 2015/382) widmete sich allgemeinen Hintergründen der Wegzugsbesteuerung sowie den Tatbeständen des § 6 Z 6 lit a und § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG. Im vorliegenden Teil 2 werden allfällige Anwendungslücken der österreichischen Wegzugsbesteuerung bei Immobilien und Spekulationsgeschäften sowie die Wegzugsbesteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht näher beleuchtet. Abschließend erfolgt der Versuch der Beantwortung der eingangs gestellten Frage (System oder Chaos?) auf Basis eines systematischen Vergleichs der einzelnen Tatbestände.
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