(Feuchtinger, SWK 17/2008, W 117)
Von großer praktischer Bedeutung des URÄG 2008 ist va die Klarstellung bezüglich der Ausnahme der Pacht vom Anwendungsbereich des § 38 UGB und die Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften. Weitere Neuerungen betreffen im Besonderen die Verdeutlichung der Pflichten des Abschlussprüfers und die Verpflichtung börsenotierter Gesellschaften, einen "Corporate-Governance-Bericht" zu erstellen.
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