Steuerrecht

Die widersprüchliche Behandlung deliktischen Verhaltens in der Einkommensteuer

Dr. Martin Atzmüller

Die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen deliktischen Verhaltens erfolgt in der österreichischen Rechtspraxis widersprüchlich. Während einnahmenseitig das Verursachungsprinzip uneingeschränkt angewendet wird, wird dieses ausgabenseitig durch Verschuldensaspekte begrenzt gesehen. Andererseits werden aber Strafen, die Bereicherungen abschöpfen sollen, als abzugsfähig anerkannt. Die Rechtslage ist unklar, gesetzliche Regelungen fehlen weitgehend.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/296

15.05.2006
Heft 5/2006
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.