News

Die Wiederaufnahme aufgrund einer abweichenden Vorfragenbeurteilung durch den EuGH

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Der EuGH entscheidet nach Art 234 EGV über die Auslegung des EG-Vertrages sowie über die Gültigkeit und Auslegung von Gemeinschaftsrechtsakten (wie zB der MehrwertsteuerRL, VerbrauchsteuerRL, MineralölsteuerRL). Eine abweichende Vorfragenbeurteilung kann eine Wiederaufnahme von Verfahren rechtfertigen. Auch abweichende Vorfragenbeurteilungen durch den EuGH können eine Wiederaufnahme auslösen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/851

15.09.2005
Heft 18/2005
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.