(Rosenberger/Loidl/Moshammer, SWK 16/2012, S. 778)
Die Wiederverkaufspreismethode werde insbesondere bei konzerninternen Lieferungen an Vertriebsgesellschaften zur Verrechnungspreisermittlung eingesetzt. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Ermittlung vergleichbarer Bruttomargen werde die Wiederverkaufspreismethode oftmals durch eine Kombination mit der Nettomargenmethode modifiziert.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.