Steuerrecht aktuell

Die Wirkungsweise des § 10 Abs 7 KStG im System der Beteiligungsertragsbefreiung

Mag. Christoph Marchgraber / Mag. Elisabeth Titz

Dividendenzahlungen unterliegen beim Kapitalgeber grundsätzlich der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG. Die Bestimmung sieht zur Entlastung weitgehend die Befreiungsmethode vor. Nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 4 und 5 KStG kommt es zum Wechsel von der Befreiungs- auf die Anrechnungsmethode. Das Budgetbegleitgesetz 2011 brachte in diesem Zusammenhang eine bedeutende Änderung: Um eine doppelte Nichtbesteuerung von Beteiligungserträgen zu vermeiden, macht § 10 Abs 7 KStG die Beteiligungsertragsbefreiung für Inbound-Dividenden von der Behandlung der Ausschüttung bei der ausländischen Tochtergesellschaft abhängig. Demnach sind Beteiligungserträge insoweit nicht (mehr) von der Körperschaftsteuer befreit, als sie auf Ebene der ausschüttenden Körperschaft im Ausland abzugsfähig sind. Es stellt sich die Frage, wie sich § 10 Abs 7 KStG in das bisher von Anrechnungs- und Befreiungsmethode geprägte Entlastungssystem des § 10 KStG einfügt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2011/640

08.08.2011
Heft 15-16/2011
Autor/in
Christoph Marchgraber

Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber ist Partner bei der KPMG in Wien.

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.