Steuerrecht

Die wirtschaftliche Unterordnung bei land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten

Dr. Christian Hammerl

Für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe stellen Nebenbetriebe und/oder Nebenerwerbe eine wesentliche Ergänzung ihres Angebotes und somit eine wesentliche Steigerung ihrer Wirtschaftskraft dar, ohne die ein Fortkommen oft nur mehr schwer möglich wäre. Einkünfte aus Nebenbetrieben und Nebenerwerben sind allerdings nur dann den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn diese dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet sind. Dabei besteht eine Reihe von Fragen, die in weiterer Folge in diesem Beitrag, der Professor Dr. Werner Doralt zu seinem Geburtstag gewidmet ist, behandelt werden sollen.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/158

20.03.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).