Würden Anteile an Kapitalgesellschaften mit ("cum") oder ohne ("ex") Dividendenforderungen/Ausschüttungsansprüche veräußert, stelle sich die Frage, wem Ausschüttungen zuzurechnen seien, ob eine KESt-Freistellung greife oder wem ein Anspruch auf Erstattung oder Anrechnung der KESt zustehe. Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.
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