Steuerrecht aktuell

Die Zuschreibungsrücklage iSd § 124b Z 270 EStG - Analyse der Auflösungstatbestände (Teil 1)

Dr. Stephanie Novosel, MSc (WU) / Dr. Stefan Weinhandl, MSc (WU)

Die gesetzlichen Änderungen im Zuge des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG 2014) haben auch steuerlich bedeutsame Auswirkungen. Ein prominentes Beispiel dafür stellt die nunmehr geltende allgemeine Zuschreibungsverpflichtung in § 208 UGB dar. Isoliert betrachtet führt diese aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips bei § 5 Abs 1 EStG-Gewinnermittlern zu steuerlichen Belastungen im Jahr 2016, sofern in früheren Jahren Zuschreibungen unterlassen wurden. Um diesen Effekt abzuschwächen, wurde in § 124b Z 270 EStG mit der optionalen Zuschreibungsrücklage ein taugliches Instrument geschaffen. Nicht abschließend beantwortet erscheint jedoch die Frage, wann und in welchem Ausmaß es zu einer Auflösung der Zuschreibungsrücklage kommt. In diesem Beitrag (Teil 1) werden die Auflösung im Zusammenhang mit den Teilwertabschreibungs-Siebentel des § 12 Abs 3 Z 2 KStG und jene im Zuge der Absetzung für Abnutzung erörtert. Der Folgeartikel (Teil 2) beleuchtet die Behandlung der Zuschreibungsrücklage bei (grenzüberschreitender) Überführung des Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen sowie bei Überführung des gesamten Betriebs ins Ausland.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/802

11.11.2016
Heft 21/2016
Autor/in
Stephanie Novosel

Dr. Stephanie Nathalie Novosel, MSc ist Steuerberaterin und Prokuristin der BDO Austria GmbH. Darüber hinaus ist sie als Fachautorin und Fachvortragende tätig.

Stefan Weinhandl

Dr. Stefan Weinhandl, MSc (WU) ist Steuerberater bei der Mag. Dr. Walter St. Weinhandl & Engelbert Katt WT KG in Wien sowie Universitätsassistent am Institut für Revisions-, Treuhand und Rechnungswesen (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) der WU.