Arbeitsrecht

Die Zuständigkeit des Zentralbetriebsrates (§ 113 Abs 4 ArbVG)

Wolfgang Holzer

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der letzten Jahre haben es mit sich gebracht, daß ein betriebsverfassungsrechtliches Problem öffentliche Aufmerksamkeit erregt, das in der wissenschaftlichen Diskussion seit der Einführung des Zentralbetriebsrates als Belegschaftsorgan in Unternehmen mit mehreren Betrieben durch das BRG 1947 immer wieder behandelt wurde. Es geht dabei um die Frage nach der Kompetenz des Zentralbetriebsrates im Rahmen der Mitwirkungsrechte der Belegschaft und insb um die Abgrenzung dieser Zuständigkeit von den Befugnissen der Belegschaftsorgane in den einzelnen Betrieben eines Unternehmens. Gerade im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung großer Wirtschaftsbereiche, wie sie heute vor sich geht, die auch zur Stillegung einzelner Betriebsstätten führt, zeigt sich deutlich, daß die Interessen der Belegschaft des Gesamtunternehmens, zu deren Wahrung der Zentralbetriebsrat berufen ist, keinesfalls mit den Interessen der Belegschaft einzelner Betriebe des Unternehmens korrespondieren müssen. In jüngster Zeit kommt es vielmehr häufig zu Frontstellungen zwischen einem Zentralbetriebsrat und Betriebsräten einzelner Betriebe. Solche Konfliktsituationen werfen zwangsläufig die Frage nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung auf, wobei nicht zuletzt auch die Arbeitgeberseite ein eminentes Interesse daran hat, ihre betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten gegenüber dem zuständigen Belegschaftsorgan zu erfüllen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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Artikel-Nr.
RdW 1984, 173

01.06.1984
Heft 6/1984
Autor/in
Wolfgang Holzer

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer ist nach seiner Pensionierung weiterhin lehrend und forschend am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz tätig. Er ist außerdem Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Sozialforschung und Sozialplanung Steiermark.

Publikationen:

Die Rechte des Arbeitnehmers bei Insolvenz (1999) (gemeinsam mit Ass.-Prof. Reissner und Prof. Schwarz); Der Lohnfortzahlungsschaden, ASoK 2000, 63; The Impact of Social Security Law on Tort Law in Austria, in Magnus (ed) The Impact of Social Security Law on Tort Law (2003) 7; Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 2006 (gemeinsam mit Reissner); §§ 8, 9, 23 und 23a Angestelltengesetz in Marhold/Purgstaller/Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz 2005; §§ 39, 40 und 42 Angestelltengesetz in Marhold/Purgstaller/Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz 2007.