Arbeitsrecht

Dienstgeberhaftungsprivileg und Rückgriffsanspruch

Dr. Andreas Gerhartl

Das ASVG enthält die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften modifizierende Bestimmungen über Schadenersatz und Haftung. Im Mittelpunkt steht dabei die Einschränkung der Haftpflicht des Dienstgebers im Falle eines Arbeitsunfalls bzw einer Berufskrankheit, an dessen Stelle ein Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers tritt. Im Folgenden wird daher auf wesentliche Inhalte, aber auch offene Fragen dieser Thematik eingegangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/375

24.07.2019
Heft 7/2019
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.