Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, sind ab Jänner 2024 als monatlicher Quadratmeterwert folgende Werte anzusetzen: Burgenland 6,09 €, Kärnten 7,81 €, NÖ 6,85 €, OÖ 7,23 €, Salzburg 9,22 €, Steiermark 9,21 €, Tirol 8,14 €, Vorarlberg 10,25 €, Wien 6,67 €.
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