Wirtschaftsrecht

Differenzhaftung bei Verschmelzung und nomineller Kapitalerhöhung

Mag. Simon Drobnik / Mag. Julia Anna Mayer

Zugleich ein Beitrag zu BGH II ZR 199/17

Der BGH hat in seinem Urteil II ZR 199/17 zur Frage Stellung genommen, ob bei einer Verschmelzung zur Aufnahme gegen Anteilsgewähr die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft im Wege der Differenzhaftung in Anspruch genommen werden können, sollte der Wert des übertragenen Vermögens hinter dem Nennbetrag der dafür gewährten Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zurückbleiben. In Österreich ist dies höchstgerichtlich bislang ungeklärt; im Schrifttum wird die Frage unterschiedlich beantwortet.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/352

24.07.2019
Heft 7/2019
Autor/in
Simon Drobnik

Dr. Simon Drobnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei DSC Doralt Seist Csoklich in Wien. Er publiziert regelmäßig zum Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Julia Anna Mayer

Mag. Julia Anna Mayer ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M.). Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Insolvenz- und Wertpapierrecht.