(Gaedke, SWK 18/2009, T 151)
Ein vom Finanzamt durchgeführter Zeitreihenvergleich ist kein Anlass, die sachliche Richtigkeit der Buchführung zu beanstanden. Zu diesem Schluss kommt das Finanzgericht (FG) Köln in seinem Urteil vom 27. 1. 2009, 6 K 3954/07, das im Beitrag vorgestellt wird.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.