Internationales Steuerrecht

Direktinvestitionen in Kroatien mittels Personengesellschaften - steuerliche Fragestellungen

Univ.-Ass. Mag. Marina Luketina, LL.M.

Die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kroatien besitzen für Kroatien einen besonderen Stellenwert: Österreich ist bei Weitem der größte ausländische Investor und österreichische Unternehmen verfügen über Niederlassungen in fast allen Sektoren in Kroatien. Zum Großteil wird in kroatische Kapitalgesellschaften investiert. Da jedoch die innerstaatlichen Steuervorschriften Österreichs und Kroatiens erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Besteuerung von Personengesellschaften aufweisen, kann die Begründung von gewerblich tätigen Personengesellschaften in Kroatien steuerplanerische Möglichkeiten eröffnen. Aufgrund der günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen und mithilfe des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Kroatien (DBA-K) können bei Investitionen mittels kroatischer Personengesellschaften erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/706

25.09.2015
Heft 18/2015
Autor/in
Marina Luketina

Dr. Marina Luketina, LL.M. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der JKU Linz. Zuvor war sie bei Deloitte Wirtschaftsprüfungs Styria GmbH in Graz im Bereich der Wirtschaftsprüfung und internationaler Steuerberatung als Senior Assistant und am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der KF Universität Graz tätig. Zu den Forschungsschwerpunkten zählen das internationale und nationale Steuerrecht sowie der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Steuerrecht.