GeneralanwaltTizzanohat am 25. 3. 2004 seine Schlussanträge in der Rs C-315/02, Anneliese Lenz, vorgelegt. Demnach dürfte nun klargestellt sein, dass die bis zum 1. 4. 2003 bestehende Ungleichbehandlung ausländischer Dividenden gemeinschaftsrechtswidrig ist. Fraglich ist jedoch, wie bei Fällen vor dem 1. 1. 2003 diese Gemeinschaftsrechtswidrigkeit verfahrensrechtlich releviert werden kann. Zudem haben diese Schlussanträge auch Auswirkungen auf andere nach wie vor bestehende Diskriminierungen im österreichischen Steuerrecht.
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