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Diverse Corona-Maßnahmen verlängert

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:

Verlängerung der Sonderbetreuungszeit (bis Ende Dezember 2021; BGBl I 2021/180)Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Dezember 2021; BGBl I 2021/184)Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland betr die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von AN sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie (bis Ende Dezember 2021, danach automatische Verlängerung um jeweils ein Monat bei Nicht-Kündigung; Erlass des BMF vom 4. 10. 2021, 2021-0.677.478)

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Artikel-Nr.
RdW 2021/595

18.11.2021
Heft 11/2021