Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:
Verlängerung der Sonderbetreuungszeit (bis Ende Dezember 2021; BGBl I 2021/180)Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Dezember 2021; BGBl I 2021/184)Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland betr die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von AN sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie (bis Ende Dezember 2021, danach automatische Verlängerung um jeweils ein Monat bei Nicht-Kündigung; Erlass des BMF vom 4. 10. 2021, 2021-0.677.478)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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