Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:
Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Juni 2021; BGBl I 2021/44),Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest (bis 31. 5. 2021; BGBl II 2021/127),Verlängerung der COVID-19-bedingten Änderungen im Arbeitslosenversicherungsrecht betr selbstständige Erwerbstätige, die vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit eingestellt haben, sowie betr Personen in Altersteilzeit ( BGBl I 2021/41),Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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