Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Doch kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: APRIL 2009 - Teil 2

(Renner, SWK 12/2009, S 434)

Die Frage, ob der FBiG auch bei der Basispauschalierung möglich sei, hat die Literatur jahrelang intensiv mit Pro- und Contra-Argumenten beschäftigt. Das BMF und auch der UFS haben die Vereinbarkeit versagt. Grundtenor der UFS-Entscheidungen war, dass der FBiG als - fiktive - Betriebsausgabe anzusehen sei und somit als Begünstigung bei der Gewinnermittlung durch Basispauschalierung, bei der die möglichen Betriebsausgaben - ohne Anführung des FBiG - taxativ aufgezählt seien, nicht zustehe. Dieser Auffassung ist nunmehr auch der VwGH gefolgt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/603

15.06.2009
Heft 12/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.