In verfassungskonformer Auslegung der Gesetzeslage gewährt der VwGH - entgegen ursprünglicher Überlegungen - den Kostenersatz auch dann, wenn der Beschwerdeführer vor dem VwGH durch einen Wirtschaftsprüfer (eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) vertreten ist.
Lustenau
Kürzlich wurde an dieser Stelle (RdW 2000/35, S 55) über den VwGH -Beschluss vom 19.10.1999, 99/14/0227, berichtet, der einem Beschwerdeführer keinen Schriftsatzaufwand zugesprochen hat, weil dieser durch einen Wirtschaftsprüfer vertreten war.
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