Steuerrecht

Doch Kostenersatz bei Vertretung vor dem VwGH durch Wirtschaftsprüfer

Jürgen Reiner

In verfassungskonformer Auslegung der Gesetzeslage gewährt der VwGH - entgegen ursprünglicher Überlegungen - den Kostenersatz auch dann, wenn der Beschwerdeführer vor dem VwGH durch einen Wirtschaftsprüfer (eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) vertreten ist.

Lustenau

Kürzlich wurde an dieser Stelle (RdW 2000/35, S 55) über den VwGH -Beschluss vom 19.10.1999, 99/14/0227, berichtet, der einem Beschwerdeführer keinen Schriftsatzaufwand zugesprochen hat, weil dieser durch einen Wirtschaftsprüfer vertreten war.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/349

15.06.2000
Heft 6/2000
Autor/in
Jürgen Reiner

Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.