Doppelbesteuerungsabkommen sollen nach ihrem Vertragsziel eine Doppelbesteuerung vermeiden und eine konsistente Einmalerfassung sichern. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags lassen eine Diskriminierung der grenzüberschreitenden Wirtschaft nicht zu und fordern so eine materielle ertragsteuerrechtliche Gleichbehandlung national und international erwirtschafteten Einkommens und Vermögens.
EG-Vertrag und DBA fordern somit exakt dasselbe: Eine konsistente Einmalerfassung entspricht dem Diskriminierungsverbot der Grundfreiheiten des EG-Vertrags und dem Ziel der DBA, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Der folgende Beitrag erläutert zunächst das Gebot einer konsistenten Einmalerfassung im Licht des Gemeinschaftsrechts und wirft dann einen kritischen Blick auf die Rechtsprechung des EuGH, BFH und VwGH.
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